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Neue Gesetzgebung – Neue Wege!

Aufgrund veränderter europäischer und nationaler Gesetzgebung müssen alle Entwickler und Hersteller von Biozidprodukten für die internationalen und nationalen Zulassungsbehörden eine zum Teil erhebliche Menge neuer Daten generieren, um eine Produktions- und Vertriebsgenehmigung in der EU zu erhalten.

Unsere maßgebliche Innovation im Dienstleistungsangebot besteht im Management der gesamten Zulassungsverfahren von Bioziden und Pflanzenschutzmittel, und zwar von der Grundlagenforschung bis hin zur Registrierung.

In der Grundlagenforschung erarbeiten wir zusammen mit unseren Kunden neue Test- und Anwendungsverfahren sowie Methoden zur Herstellung von (Zwischen-)Produkten. Unser Ziel ist, effiziente, kostensparende, umweltverträgliche und anwenderfreundliche Anwendungsspezifikationen zu entwickeln, die gefundenen Lösungen unter Laborbedingungen und/oder im Feldversuch zu erproben und alle relevanten Daten dieses Prozesses entsprechend den Anforderungen des Gesetzgebers aufzubereiten und zu dokumentieren.

Gleichzeitig dienen die dokumentierten Entwicklungs- und Erprobungsdaten dazu, für die strategischen Entscheidungsprozesse der Hersteller eine kaufmännisch, wissenschaftlich und technisch fundierte Basis zu schaffen, auf der Wirkstoffe, Formulierungen, Verfahren sowie Fertigprodukte preisgünstig, benutzerfreundlich und qualitativ hochwertig im Wettbewerbsumfeld eingeführt werden können. Innovative Verfahren und Produktspezifikationen, die im Rahmen eines Auftrages entstehen, können anschließend zusammen mit dem Auftraggeber oder durch die eureka GmbH zum Patent angemeldet werden.

Umweltrat verabschiedet:
Chemikalienverordnung tritt am 1. Juni in Kraft
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